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Allgemeine Bedingungen:
1. Der Mieter bezahlt einen Drittel des Mietpreises bei Vertragsunterzeichnung.
2. Allfällige Schäden, welche durch die Gäste verursacht werden, sind vom Mieter zu tragen.
3. Bewilligung für Verlängerung gehen zu lasten des Mieters, Hallenreinigung nach Vereinbarung.
4. Für die Garderobe bzw. verlorene Sachen haftet der Vermieter nicht.
5. Für Parkschäden auf dem Areal ist jeder Fahrzeughalter selber haftbar.
6. Für Kinderunfälle bzw. Verletzungen sind die Eltern verantwortlich.
7. Beim parkieren auf dem Areal sind die Verkehrsregeln zu beachten. Nach Möglichkeit ist das Parkhaus zu benützen.
8. Der Mieter garantiert, das es sich bei seinem Anlass nicht um eine politische Veranstaltung handelt.
9. Die Schlussabrechnung ist innert 10 Tagen zu bezahlen.
10. Bei Vertragsverletzung bleibt es dem Vermieter vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter wird dadurch schadenersatzpflichtig.